Sie benötigen das "Gesundheitszeugnis" nach § 43 IfSG für Ihren Job in der Lebensmittelbranche? Wir beraten Sie, wie und wo Sie dieses schnell und rechtssicher erhalten.
*Wir sind eine private Unternehmensberatung und stellen keine behördlichen Dokumente aus.
Kompetente Unterstützung
Damit Sie schneller arbeiten dürfen.
Behördengänge sind oft unübersichtlich. Wer darf was ausstellen? Ist eine Online-Schulung gültig? Wir bringen Licht ins Dunkel.
Jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt oder verkauft (Gastronomie, Bäckerei, Küche), benötigt vor Arbeitsantritt diese Belehrung.
Ausschließlich bei Gesundheitsämtern oder von diesen beauftragten Ärzten. Wir helfen Ihnen, die richtige Stelle für Ihren Wohnort zu finden.
Die Erstbelehrung darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als 3 Monate sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie keine Zeit verlieren.
Unser Service ist darauf ausgerichtet, Ihnen die bürokratische Last abzunehmen. Wir sind Ihr Navigator.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir klären kurz, was genau Sie benötigen und wo Sie arbeiten werden.
Wir nennen Ihnen die zuständige Stelle oder seriöse Online-Portale, die staatlich anerkannt sind.
Wir geben Ihnen Tipps zu den Inhalten der Belehrung, damit Sie bestens vorbereitet sind.
Wir stellen selbst keine Zertifikate aus.
Gesundheitspass.de ist ein Beratungsunternehmen. Die Infektionsschutzbelehrung ist eine hoheitliche Aufgabe. Vorsicht vor Anbietern, die Ihnen ein Zertifikat "ohne Belehrung" oder "in 5 Minuten" versprechen – diese sind oft ungültig. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um den korrekten Weg zu gehen.
Sie haben Fragen oder wissen nicht, welches Gesundheitsamt für Sie zuständig ist? Kontaktieren Sie uns direkt. Persönlich und unkompliziert.